Archiv für Freizeitveranstaltung
AG Gießen – Urteil vom 10.3.2010 – 45 C 607/09 – Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsabschluss !
Die Vertragslaufzeit von Fitnessstudioverträgen muss sich nicht unbedingt nach den Vereinbarungen richten, die die Vertragsparteien innerhalb des abgeschlossenen Fitnessstudiovertrages festgehalten haben. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Gießen ist für die Dauer der Vertragslaufzeit nicht der vertraglich vereinbarte Leistungsbeginn, sondern der … Weiterlesen